Trinkzwang: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Hochschulgeschichte
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"Alkoholgegner können aufgenommen werden, und alle Getränke außer Wasser sind in den üblichen Trinkgefäßen zulässig; Bierjungen, Fuxhalbe u. dgl. sollen wegfallen"[1]

Siehe auch

Endnoten