Fackelzug
Ein Fackelzug war eine an allen Universitäten verbreitete Ehrdarbietung der Studenten. Anlässe waren u.a. Rektoratswechsel oder Universitätsjubiläen.
Im Rahmen der Vorbereitung und Umsetzung gab es teilweise erbittert geführte Kämpfe unter den Korporationen, um die Reihenfolge. In dieser Reihenfolge spiegelte sich "vermeintlich und oft auch tatsächlich der Anspruch auf Vertretung der Gesamtstudenteschaft"[1] sowie die Rangordnung innerhalb der Korporationen wieder.
Heute spielen Fackelzüge an den Hochschulorten kaum noch eine Rolle. Lediglich einzelne Dachverbände pflegen diesen Brauch noch im Rahmen ihrer Verbandstagungen.
Definition nach Golücke
Nach Studentenwörterbuch, 4. Aufl. 1987, S. 152f.
1) Feierlicher Aufzug anläßlich einer Beerdigung eines Studenten (veraltet).
2) Ein Zug mit Musik zu Ehren des Rektors oder eines Professors aus Anlaß von dessen Ernennung, Ablehnung eines Rufes an eine andere Universität u.a. Vor dem Haus des Betreffenden wird eine Rede gehalten. Die Fackeln werden anschließend auf einem Haufen verbrannt. Früher teilweise auch üblich bei Universitätbeamten (1831, 1846, zg.). In Westdtl. noch bis etwa 1970 in kleineren Universitätsstädten gängig, in denen überschaubare und persönliche Verhältnisse bestanden.
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Fackelzug in Heidelberg