Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst
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Das Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst wurde im Dezember 1919 vom Reichstag verabschiedet und verpflichtete alle nicht eingezogenen Männer zwischen 17 und 60 Jahren zum Dienst in der Rüstungsindustrie oder kriegswichtigen Einrichtungen.