Studentenrecht (1933)
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Unter den Nationalsozialisten trat im Mai 1933 reichsweit ein neues Studentenrecht in Kraft. Die lokale Übergabe an die Studentenschaft erfolgte oft im Vorspann der Aktion wider den undeutschen Geist, also zwischen dem 8. und 10. Mai 1933.
Übersicht
Datum | Ort | Übergebender | In Verbindung mit Bücherverbrennung | Anmerkungen |
---|---|---|---|---|
1933-05-08 | Gießen | Ferdinand Werner (Hess. Staatspräsident) | Nein (tendenziell)[1] |
Endnoten
- ↑ Die Landsmannschaft Chattia Gießen beschreibt in ihrer Bundeszeitung vom Juni 1933 ausführlich die Übergabe des Studentenrechts, bei dem sie maßgeblich beteiligt gewesen sein soll. Mit keiner Silbe wird dabei auf die Bücherverbrennung eingegangen. Entweder war die Verbrennung der Bücher so unwesentlich, dass sie übergangen wurde, oder sie fand abseits der offiziellen Übergabe - vielleicht sogar unbemerkt vom Gros der Studentenschaft - statt.