Convent

Aus Hochschulgeschichte
Version vom 7. März 2017, 17:53 Uhr von Theo Hölcke (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Stub}} Ein '''Convent''' (auch '''Konvent''') ist die Mitgliederversammlung einer Korporation. Convente sind streng geregelt in der Satzung bzw. dem…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen



ACHTUNG: Diese Seite ist noch nicht vollständig bzw. sollte noch erweitert werden!
Nach Fertigstellung/Erweiterung bitte {{stub}} im Quelltext entfernen. Danke!


Ein Convent (auch Konvent) ist die Mitgliederversammlung einer Korporation.

Convente sind streng geregelt in der Satzung bzw. dem Comment. Sie werden mit einer Tagesordnung einberufen. Die Entscheidungen fallen nach Mehrheitsprinzip, wobei das Regelwerk für unterschidliche Belange auch unterschiedliche Quanten vorschreiben kann. Beispielsweise reicht für die Auflösung der Korporation im Regelfall keine einfache Mehrheit.

Convente werden durch ein Protokoll festgehalten.

Conventsformen

Alle Convente können auch außerordentlich einberufen werden.

Weblinks

Siehe auch