Lokalkonvention: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. August 2017, 17:28 Uhr
Eine Lokalkonvention ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehreren Korporationen zur Vertretung gemeinsamer Interessen. Eine L. wird im Regelfall vertraglich untermauert.
L. sind verbindungsartübergreifend.