Lokalkonvention: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Hochschulgeschichte
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Aktuelle Version vom 30. August 2017, 17:28 Uhr

Eine Lokalkonvention ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehreren Korporationen zur Vertretung gemeinsamer Interessen. Eine L. wird im Regelfall vertraglich untermauert.

L. sind verbindungsartübergreifend.

Siehe auch

Quellen und Literatur