Coburger Landsmannschafter Convent: Unterschied zwischen den Versionen
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Am 17.10.1885 fand der 1. Kommers alter und junger Landsmannschaften in Magdeburg statt, um den neugegründeten LC zustärken und in die Öffentlichkeit zu bringen. Weitere große Landsmannschafterkommerse in Berlin folgten.<ref name=BautznerBlätter52-52>Vgl. [[Bautzner Blätter|Bautzner Blätter, Nr. 52, S. 52.]]</ref> | |||
Beim Pfingstkongress 1894 entschied der Verband die ''[[Judenfrage]]'' so, dass keine Menschen jüdischen Glaubens aufgenommen werden durften. Die [[Aktivitates]] mussten dies rückwirkend umsetzen. In der Folge traten einige Personen aus ihren Landsmannschaften aus bzw. wurden zum Austritt gedrängt.<ref name=BautznerBlätter52-44>Vgl. [[Bautzner Blätter|Bautzner Blätter, Nr. 52, S. 44.]]</ref> | Beim Pfingstkongress 1894 entschied der Verband die ''[[Judenfrage]]'' so, dass keine Menschen jüdischen Glaubens aufgenommen werden durften. Die [[Aktivitates]] mussten dies rückwirkend umsetzen. In der Folge traten einige Personen aus ihren Landsmannschaften aus bzw. wurden zum Austritt gedrängt.<ref name=BautznerBlätter52-44>Vgl. [[Bautzner Blätter|Bautzner Blätter, Nr. 52, S. 44.]]</ref> | ||
Version vom 10. August 2024, 23:02 Uhr
Der Coburger Landsmannschafter Convent (kurz CLC oder Cob. LC) war ein Dachverband der akademischen Landsmannschaften von JJJJ bis JJJJ. Der Nachfolgeverband war die Deutsche Landsmannschaft.
Organisation
Geschichte
Am 17.10.1885 fand der 1. Kommers alter und junger Landsmannschaften in Magdeburg statt, um den neugegründeten LC zustärken und in die Öffentlichkeit zu bringen. Weitere große Landsmannschafterkommerse in Berlin folgten.[1]
Beim Pfingstkongress 1894 entschied der Verband die Judenfrage so, dass keine Menschen jüdischen Glaubens aufgenommen werden durften. Die Aktivitates mussten dies rückwirkend umsetzen. In der Folge traten einige Personen aus ihren Landsmannschaften aus bzw. wurden zum Austritt gedrängt.[2]