Coburger Landsmannschafter Convent: Unterschied zwischen den Versionen
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Aus den Grundsätzen der "religiösen und politischen" Ungebundenheit ergab sich, dass ?fast alle/sehr viele? Landsmannschaften auch [[Judenfrage|Juden]] aufnahmen. Hierin sahen einige Landsmannschafter ein Imageproblem für die Landsmannschaften, da der damalige Zeitgeist eben antijüdisch war.<ref name=BautznerBlätter52-56>Vgl. [[Bautzner Blätter|Bautzner Blätter, Nr. 52, S. 56.]]</ref> | Aus den Grundsätzen der "religiösen und politischen" Ungebundenheit ergab sich, dass ?fast alle/sehr viele? Landsmannschaften auch [[Judenfrage|Juden]] aufnahmen. Hierin sahen einige Landsmannschafter ein Imageproblem für die Landsmannschaften, da der damalige Zeitgeist eben antijüdisch war.<ref name=BautznerBlätter52-56>Vgl. [[Bautzner Blätter|Bautzner Blätter, Nr. 52, S. 56.]]</ref> | ||
1893, zum 25-jährigen Bestehen des Verbandes, waren es 25 Mitglieder. Überschattet wurde das Festjahr durch das Verhalten und den Ausschluss der [[Landsmannschaft Hercynia Halle]], die "sich eine Reihe gröbster Taktlosigkeiten und schwerer Inkommentmäßigkeiten zuschulde kommen lassen" hat. Dies allen voran gegen die [[Landsmannschaft Suevia Jena]].<ref name=BautznerBlätter52-61>Vgl. [[Bautzner Blätter|Bautzner Blätter, Nr. 52, S. 61.]]</ref> | |||
Beim Pfingstkongress 1894 entschied der Verband die ''[[Judenfrage]]'' so, dass keine Menschen jüdischen Glaubens aufgenommen werden durften. Die [[Aktivitates]] mussten dies rückwirkend umsetzen. In der Folge traten einige Personen aus ihren Landsmannschaften aus bzw. wurden zum Austritt gedrängt.<ref name=BautznerBlätter52-44>Vgl. [[Bautzner Blätter|Bautzner Blätter, Nr. 52, S. 44.]]</ref> | Beim Pfingstkongress 1894 entschied der Verband die ''[[Judenfrage]]'' so, dass keine Menschen jüdischen Glaubens aufgenommen werden durften. Die [[Aktivitates]] mussten dies rückwirkend umsetzen. In der Folge traten einige Personen aus ihren Landsmannschaften aus bzw. wurden zum Austritt gedrängt.<ref name=BautznerBlätter52-44>Vgl. [[Bautzner Blätter|Bautzner Blätter, Nr. 52, S. 44.]]</ref> |
Version vom 11. August 2024, 08:56 Uhr
Der Coburger Landsmannschafter Convent (kurz CLC oder Cob. LC) war ein Dachverband der akademischen Landsmannschaften von JJJJ bis JJJJ. Der Nachfolgeverband war die Deutsche Landsmannschaft.
Organisation
Geschichte
Am 07.01.1882 rekonstituierte sich der CLC unter maßgeblicher Beteiligung des Goldkartell und Silberkartell.[1]
Am 17.10.1885 fand der 1. Kommers alter und junger Landsmannschaften in Magdeburg statt, um den neugegründeten LC zustärken und in die Öffentlichkeit zu bringen. Weitere große Landsmannschafterkommerse in Berlin folgten.[2]
Aus den Grundsätzen der "religiösen und politischen" Ungebundenheit ergab sich, dass ?fast alle/sehr viele? Landsmannschaften auch Juden aufnahmen. Hierin sahen einige Landsmannschafter ein Imageproblem für die Landsmannschaften, da der damalige Zeitgeist eben antijüdisch war.[3]
1893, zum 25-jährigen Bestehen des Verbandes, waren es 25 Mitglieder. Überschattet wurde das Festjahr durch das Verhalten und den Ausschluss der Landsmannschaft Hercynia Halle, die "sich eine Reihe gröbster Taktlosigkeiten und schwerer Inkommentmäßigkeiten zuschulde kommen lassen" hat. Dies allen voran gegen die Landsmannschaft Suevia Jena.[1]
Beim Pfingstkongress 1894 entschied der Verband die Judenfrage so, dass keine Menschen jüdischen Glaubens aufgenommen werden durften. Die Aktivitates mussten dies rückwirkend umsetzen. In der Folge traten einige Personen aus ihren Landsmannschaften aus bzw. wurden zum Austritt gedrängt.[4]