Mehrbändertum

Aus Hochschulgeschichte
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Mehrbändertum bedeutet das Tragen mehrerer Bänder, also die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehrerern farbentragenden Korporationen.

Das Mehrbändertum handhabt jeder Dachverband bzw. jede Korporation anders.

Dachverband

Sängerschaften

Der Verband der Sängerschaften beschloss 1921, dass das Mehrbändertum nur durch wirkliche Aktivität, d.h. Mitgliedschaft während der Studentenzeit, erworben werden kann.[1]

Endnoten