Farbenbruder

Aus Hochschulgeschichte
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Farbenbruder (Pl. Farbenbrüder) ist heute eine Bezeichnung zwischen zwei Mitgliedern von unterschiedlichen, nicht dem gleichen Verband angehörenden farbentragenden Korporationen.

Früher war dieser Begriff (synonym zu Couleurbruder) auch unter Mitgliedern der gleichen Korporation gängig.[1]. Mitglieder der gleichen Korporation nennen sich heute Bundesbruder bzw. Corpsbruder, bei Damenverbindungen heißt es Bundesschwester.

Siehe auch

Endnoten