Farbenbruder

Aus Hochschulgeschichte
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Farbenbruder (Pl. Farbenbrüder) ist heute eine Bezeichnung zwischen zwei Mitgliedern von unterschiedlichen, nicht dem gleichen Verband angehörenden farbentragenden Korporationen.

Früher war dieser Begriff auch unter Mitgliedern der gleichen Korporation gängig.[1] Mitglieder der gleichen Korporation nennen sich heute Bundesbruder bzw. Corpsbruder, bei Damenverbindungen heißt es Bundesschwester.

Siehe auch

Endnoten