Statuten

Aus Hochschulgeschichte
Version vom 22. Februar 2017, 14:08 Uhr von Theo Hölcke (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Stub}} Als '''Statuten''' werden in Studentenverbindungen und Akademischen Vereinen die Satzungen und Ordnungen der Aktivitas…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen



ACHTUNG: Diese Seite ist noch nicht vollständig bzw. sollte noch erweitert werden!
Nach Fertigstellung/Erweiterung bitte {{stub}} im Quelltext entfernen. Danke!


Als Statuten werden in Studentenverbindungen und Akademischen Vereinen die Satzungen und Ordnungen der Aktivitas bezeichnet. In ihnen sind die Rechtsnormen der jeweiligen Verbindung schriftlich niedergeschrieben.

Statuten sind individuell von jeder Korporation selbst verfasst. Korporationen, die dem gleichen Dachverband angehören, haben wahrscheinlich ähnliche vom Verband vorgegebene Passagen, aber selbst diese können sich in der Formulierung unterscheiden.

Siehe auch