Lokalkonvention
Eine Lokalkonvention ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehreren Korporationen zur Vertretung gemeinsamer Interessen. Eine L. wird im Regelfall vertraglich untermauert.
L. sind verbindungsartübergreifend.
Eine Lokalkonvention ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehreren Korporationen zur Vertretung gemeinsamer Interessen. Eine L. wird im Regelfall vertraglich untermauert.
L. sind verbindungsartübergreifend.